
Norm IEC/EN 60335-2-69
Seit 1997 gelten neue Vorschriften für den Einsatz von Saugern zum Erfassen gesundheitsgefährlicher Stäube. Innerhalb der „Internationalen Elektrotechnischen Kommission“ (IEC), Genf, wurden im Subkommitee SC 61 J neue Staubklassen eingeführt. Die weltweit gültigen Staubklassen sind enthalten in der IEC 60335-2-69, Anhang AA. Europaweit ist diese Norm gültig als IEC/EN 60335-2-69.
Die Einteilung beinhaltet nur noch drei Staubklassen. Durch die Zusammenfassung bestehender Systeme erleichtert diese Norm die Entscheidung für den richtigen Sicherheitssauger. Nilfisk war mit seinem Know-how durch den Sekretär des IEC Subkommitees, Dipl.-Ing. W. Nieuwkamp, an der Entstehung der neuen harmonisierten Vorschriften beteiligt.
Anfang 2014 wurde die, seit 2003 in allen EU-Mitgliedsstaaten geltende, ATEX Produktrichtlinie überarbeitet. Diese ist die Grundlage für die Zulassung von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen. Der Umgang mit gefährlichen Stäuben bleibt weiterhin eine komplexe Angelegenheit und bringt weiteren Erklärungsbedarf mit sich. Als Spezialist für Saugsysteme will Nilfisk Transparenz in das Thema Sicherheitssauger bringen und Aufklärungsarbeit bezüglich der IEC/EN 60335-2-69 und der ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU leisten. Anhand der Nilfisk Sicherheitssauger, die alle den jeweiligen Euronormen entsprechen, werden in dieser Infoseite die Grundlagen zum Thema „Beseitigung gefährlicher Stäube“ erläutert.
Aufbauend auf internem Know-how und dem Fachwissen des Prüfinstituts SLG Chemnitz sollen diese Infos Sicherheitsfachkräften und Anwendern als praktisches Basiswerkzeug für den Umgang mit gefährlichen Stäuben und Sicherheitssaugern dienen. Die auf dieser Seite gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gibt die jeweils zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Berufsgenossenschaft) verbindliche Auskünfte.
Stofftabelle
Stäube
Die Handhabung gefährlicher Stäube ist eine komplexe Angelegenheit, die eine innovative Produktentwicklung und technischen Sachverstand erfordert. Als Spezialist bietet Nilfisk in jeder Gefahrenklasse bewährte, moderne Lösungen für die anspruchsvolle Aufgabe des Saugens gesundheitsschädlicher oder explosiver Stäube an. Das Arbeiten mit gefährlichen Stäuben erfordert die höchste Sicherheitsstufe, damit ein optimaler Schutz der Gesundheit sichergestellt ist. Nilfisk bietet Sicherheitssauger für gefährliche Stäube der Klassen L (leicht), M (mittel) und H (hoch), sowie für Asbest an.
Für brennbare und explosionsfähige Stäuben eigenen sich die Geräte der Bauart ATEX TYPE 22. Für den Einsatz in explosiver Atmosphäre bieten wir Geräte für die ATEX Zonen 1; 2; 21
und 22. Zusätzlich bieten wir spezielle Lösungen für Reinräume, Krankenhäuser, Lebensmittel- und Pharmaindustrie ….
Alle unsere Lösungen entsprechen den neuen europaweit gültigen Normen und tragen alle erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzeichen. Zusätzlich tragen unsere Sauger ortsveränderlicher Bauart (EOB) das Siegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die gesamte Produktreihe ist für Profis ausgelegt, die außerdem einen geringen Geräuschpegel, gute Ergonomie, hohe Lebensdauer und zuverlässiges Betriebsverhalten fordern.
Prüfungen und Zertifizierung
Prüftechnische Anforderungen an Sauger der Staubklasse L
- Geeigneter Schutz gegen das Eindringen von Wasser
– das Gerät muss mindestens der Schutzart IP X4 entsprechen - Spannungsführende Teile dürfen nicht berührbar sein
- Typenschild mit Staubklasse L
- Ableitstrom-Prüfung bei Arbeitstemperatur und in kaltem Zustand
- Hochspannungsfestigkeit bei Arbeitstemperatur und in kaltem Zustand
- Feuchtigkeitsbeständigkeit
– Prüfung im Feuchtraum
– Prüfung mit Spritz- und Strahlwasser (je nach IP-Schutzart)
– Prüfung auf Überfüllung des Behälters - Anschließend Hochspannungsprüfung
- Dauertest
– Thermosicherungen 200 Zyklen - Unsachgemäßer Gebrauch
– Prüfung mit blockiertem Motor
– Prüfung auf Überfüllung mit blockiertem Ventil - Konstruktion
– Prüfung des Durchlassgrades: ≥1% (Filtermaterials)
– Hauptfilter muss im Unterdruckbereich sein
– Abdeckungen müssen sicher sein - Allpolige Abschaltung
- Kriech- und Luftstrecken dürfen nicht zu klein sein
- Werkstoffe müssen beständig sein gegen Hitze, Feuer und Kriechstrome
- Werkstoffe müssen korrosionsfest sein
- Vom Gerät dürfen keine gefährlichen Stoffe abgegeben werden
Prüftechnische Anforderungen an Sauger der Staubklasse M
- Geeigneter Schutz gegen das Eindringen von Wasser
– das Gerät muss mindestens der Schutzart IP X4 entsprechen - Spannungsführende Teile dürfen nicht berührbar sein
- Typenschild mit Staubklasse M
- Ableitstrom-Prüfung bei Arbeitstemperatur und in kaltem Zustand
- Hochspannungsfestigkeit bei Arbeitstemperatur und in kaltem Zustand
- Feuchtigkeitsbeständigkeit
– Prüfung im Feuchtraum
– Prüfung mit Spritz- und Strahlwasser (je nach IP-Schutzart)
– Prüfung auf Überfüllung des Behälters - Anschließend Hochspannungsprüfung
- Dauertest
– Thermosicherungen 200 Zyklen - Unsachgemäßer Gebrauch
– Prüfung mit blockiertem Motor
– Prüfung auf Überfüllung mit blockiertem Ventil - Konstruktion
– Prüfung des Durchlassgrades: ≤0,1%
– Prüfung der Volumenstromüberwachung
– Prüfung auf staubarme Entsorgung
– Prüfung auf Beschädigungen durch scharfe Gegenstande (Polsternagel)
– Ausblasgeschwindigkeit darf max. 1 m/s nicht überschreiten (50 mm über dem Boden)
– Hauptfilter muss im Unterdruckbereich sein
– Keine Abgabe von Staub, wenn das Gerät nicht in Betrieb ist
– Abdeckungen müssen sicher sein - Allpolige Abschaltung
- Kriech- und Luftstrecken dürfen nicht zu klein sein
- Werkstoffe müssen beständig sein gegen Hitze, Feuer und Kriechstrome
- Werkstoffe müssen korrosionsfest sein
- Vom Gerät dürfen keine gefährlichen Stoffe abgegeben werden
Prüftechnische Anforderungen an Sauger der Staubklasse H
- Geeigneter Schutz gegen das Eindringen von Wasser
– Das Gerät muss mindestens der Schutzart IP X4 entsprechen - Spannungsführende Teile dürfen nicht berührbar sein
- Typenschild mit Staubklasse H und Messprotokoll zum Abscheidegrad des Filters
- Ableitstrom-Prüfung bei Arbeitstemperatur und in kaltem Zustand
- Hochspannungsfestigkeit bei Arbeitstemperatur und in kaltem Zustand
- Feuchtigkeitsbeständigkeit
– Prüfung im Feuchtraum
– Prüfung mit Spritz- und Strahlwasser (je nach IP-Schutzart)
– Prüfung auf Überfüllung des Behälters
– Anschließend Hochspannungsprüfung
– Dauertest
– Thermosicherungen 200 Zyklen - Unsachgemäßer Gebrauch
– Prüfung mit blockiertem Motor
– Prüfung auf Überfüllung mit blockiertem Ventil
– Prüfung mit blockiertem Filter - Konstruktion
– Prüfung des Durchlassgrades: ≤0,005% (Gerät & Filter)
– Prüfung der Volumenstromüberwachung
– Prüfung auf staubfreie Entsorgung
– Prüfung auf Beschädigungen durch scharfe Gegenstande (Polsternagel)
– Hauptfilter darf nur mit Werkzeugen gewechselt werden können
– Ausblasgeschwindigkeit darf max. 1 m/s nicht überschreiten (50 mm über dem Boden)
– Hauptfilter muss im Unterdruckbereich sein
– Keine Abgabe von Staub, wenn das Gerät nicht in Betrieb ist
– Abdeckungen müssen sicher sein - Allpolige Abschaltung
- Kriech- und Luftstrecken dürfen nicht zu klein sein
- Werkstoffe müssen beständig sein gegen Hitze, Feuer und Kriechstrome
- Werkstoffe müssen korrosionsfest sein
- Vom Gerät dürfen keine gefährlichen Stoffe abgegeben werden
Zusatzanforderungen für Asbestsauger
Zusätzlich zur Staubklasse H müssen bei Asbestsauger nach TRGS 519 folgende Kriterien erfüllt werden:
- Typenschild mit Angabe von Luftfördermenge und Gewicht
- Kennzeichnung „Asbest“
- Ab 1.200 W Vorabscheider Kategorie M und Hauptfilter Kategorie H
- Bis 1.200 W Hauptfilter Kategorie H
- Ausblasgeschwindigkeit darf max. 1 m/s nicht überschreiten im Abstand von 1 m um das Gerät.
- Der Sauger muss zum Aufsaugen von Wasser geeignet sein
- Wenn sich Partikel im Kühlluftbereich ablagern können, darf der Sauger nur im Weißbereich verwendet werden, wenn er vorher vollständig dekontaminiert wurde.
- Anschlussmöglichkeit um die Abluft nach außen zu führen
– Ab 1.200 W muss die Abluftführung mindestens die doppelten Saugschlauchdurchmesser haben - Staubfreies Wechseln des Hauptfilterelement
- Staubsammeleinrichtung muss gegen Wirkung von außen geschützt sein
Prüftechnische Anforderungen an Sauger der Bauart ATEX TYPE 22
Sauger der Bauart ATEX TYPE 22 sind vorgeschrieben zum Aufsaugen von explosiblen cStäuben und/oder zum Betrieb in ATEX Zone 22. Als Basisgerät für einen Sauger der Bauart ATEX TYPE 22 dient ein geprüfter Sicherheitssauger der Staubklassen L, M oder H. Zusätzlich zu den Anforderungen an das Basisgerät müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Auf dem Gehäuse muss folgende Kennzeichnung angebracht sein
- Der Sauger muss außerdem mit L, M oder H gekennzeichnet sein, je nachdem welche Voraussetzungen zu erfüllen sind
- Kennzeichnung nach IEC 61241-1-1 (z.B. EX II tD 3D T135°C)
- Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern > 8 mm
– Zwischen Filter und nachgeschaltetem Ventilator ein Maschendraht (Maschenweite < 8 mm) - Der Maschendraht darf auch bei völligem Verschluss nicht vom Unterdruck des Ventilators beschädigt werden
- Elektrische Betriebsmittel müssen den Bestimmungen der VDE 0165 „Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ entsprechen, zündquellenfreie Bauart (z.B. EC-Antrieb)
– Das Gerät muss mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen, auch mit laufendem Motor. - Betriebsmittel müssen mit der im Dauerbetrieb auftretenden Oberflächentemperatur gekennzeichnet sein, wenn diese 80°C überschreiten. Die Oberflächentemperatur darf 135°C nicht überschreiten
- Die Elektromotoren müssen gegen Kurzschluss und unzulässige Erwärmung durch Überlastung oder Ausfall einer Phase geschützt sein
- Die Abluft des Saugers muss so geführt werden, dass abgelagerter Staub nicht aufgewirbelt werden kann.
– Ausblasgeschwindigkeit darf max. 1 m/s nicht überschreiten (50 mm über dem Boden) - Leitfähige Geräteteile (einschließlich Zubehörteile wie Saugschlauch, Handrohre) müssen elektrostatisch geerdet sein
– Vertauschen elektrisch leitfähiger mit nicht leitfähigen Zubehörteilen muss ausgeschlossen werden - Eine Spezialkupplung ist zu verwenden, welche die Erdung sicherstellt und ein Vertauschen mit nicht leitfähigen Zubehörteilen unmöglich macht
- Der Ableitwiderstand darf 1 MΩ (Gerät inklusive Zubehör) nicht überschreiten
- Das Behältergehäuse muss aus schwer entflammbarem Material hergestellt sein
– Bei nichtmetallischen Werkstoffen ist ein Prüfzeugnis über die Schwerentflammbarkeit nötig
Entstauber dienen zum Absaugen von Schwebstaub, wie er z. B. bei der Materialbe- oder – verarbeitung (z. B. an Maschinen und handgeführten Geräten) anfällt. Sie sind über feste oder flexible Saugleitungen mit der meist ortsveränderlichen, nicht ständig betriebenen Staub erzeugenden Einrichtung verbunden. Die staubhaltige Luft gelangt mit Hilfe einer Saugeinrichtung in den Abscheider.
Industriesauger dienen ausschließlich zum Aufsaugen von abgelagertem Staub. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Ablagerungen mit Hilfe einer Saugeinrichtung über ein Sauggeschirr (i.d.R. bestehend aus Düse, Handrohr und flexiblem Schlauch) in den Abscheider gelangen.